Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht in Händen des Fachanwaltes

Das Straßenverkehrsrecht ist ein schwieriges und kompliziertes Rechtsgebiet. Ein Unfallgeschädigter kann für die Unfallregulierung einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen - auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Gern meldet sich die KFZ-Versicherung des Unfallgegners bei dem Geschädigten und zeigt sich bei der Unfallabwicklung „hilfsbereit“ und bietet eine reibungslose Regulierung mit vielen Extras an. Warum man den Anspruchsinhaber/Geschädigten überzeugen möchte keinen Rechtsanwalt zu beauftragen ist ganz einfach: Versuchen Sie den Schaden selbst – ohne anwaltliche Hilfe – zu regulieren, muss die KFZ-Versicherung viel weniger an Sie zahlen. Entweder werden Ihre Schadensersatzansprüche unberechtigt gekürzt, oder es werden einige Positionen erst gar nicht gezahlt, weil Sie diese noch nicht einmal kennen.

Meine Kanzlei ist fast ausschließlich auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts tätig. Das bedeutet kompetente Beratung und Vertretung rund um alle Fragen im Straßenverkehr.

Birdir

Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei im Bereich Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Bußgeldverfahren

1. Unfallregulierung

Vollständige Geltendmachung Ihrer Ansprüche:

  • Sachschaden
    • Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Schadensabrechnung)
    • Abrechnung auf Totalschadenbasis
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

2. Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen

  • Bußgeld
    • Verletzung von Tempolimits / Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Außerhalb oder innerhalb der geschlossenen Ortschaft geblitzt (Blitzer)
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Fahrverbot verhindern
    • Missachtung einer roten Ampel (Rotlichtverstoß)
    • Abstandunterschreitungen
    • „Handy am Steuer“
    • Führerschein in Gefahr
  • Verkehrsstrafsachen
    • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
    • Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
    • Gefährdung des Straßenverkehrs 
  • Vertragsrecht
    • Kaufvertrag beim Autokauf
    • Gewährleistungsrecht (Nacherfüllung, Rücktritt, Rückabwicklung, Minderung, Schadensersatz)
    • Mängel am Fahrzeug
Unfall
frau_geblitzt.bak
alkohol.bak

Benötigen Sie in Kassel und Umgebung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in einer solchen oder einer vergleichbaren Situation, bin ich gerne für Sie da: Ich bin kurzfristig persönlich erreichbar, kümmere mich persönlich um Ihren Fall und sorge dafür, dass Ihr Fall für Sie den bestmöglichen Ausgang nimmt.

Kann sich in Deutschland jeder Rechtsanwalt auch Fachanwalt für Verkehrsrecht bezeichnen?

Nein, nicht jeder Rechtsanwalt darf sich als „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ bezeichnen, denn die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist rechtlich geschützt. Als Fachanwalt dürfen sich hierzulande ausschließlich Rechtsanwälte bezeichnen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die Tätigkeit und die Berufsausübung eines Rechtsanwalts vermittelt wird.

 

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht erfolgreich absolviert und zudem mindestens 160 Fälle aus dem Verkehrsrecht vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bearbeitet haben. Zudem muss er mindestens 15 Stunden im Jahr auf dem Gebiet des Verkehrsrechts an fachspezifischen Fortbildungsseminaren teilnehmen.

Ich stehe für Ihr Recht ein

Kostenlose Erstberatung